
Vor einer „historischen Aufgabe“ sieht Bundeskanzlerin Angela Merkel unser Land – und einigte sich mit den Regierungschefs der Länder in der Coronavirus-Krise auf historische Einschnitte ins Alltagsleben. Der stern gibt einen Überblick über die neuen Regeln.
Mit beispiellosen Grundrechtseinschränkungen wollen Bund und Länder die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland verlangsamen. Die Regirungsschefs haben sich am Sonntag auf ein weitgehend einheitliches Vorgehen in der Krise geeinigt. Bei den beschlossenen Maßnahmen handelt es sich nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) um Regeln, nicht um bloße Empfehlungen.PAID Corona Aktien Interview Martin Weber 6.30
Polizei und Ordnungsbehörden sollen überwachen, dass die Beschränkungen im Alltag eingehalten werden. „Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten“, so die Bundesregierung. Die Ausbreitung von Sars-CoV-2 sei „besorgniserregend“.
Bundesweite Regeln in der Coronavirus-Krise
Das sehen die bundesweiten Regeln im Einzelnen vor:
- Der Kontakt zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts soll auf ein „absolut nötiges Minimum“ reduziert werden.
- Außer zu den Mitgliedern des eigenen Haushalts muss, sofern möglich, in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,50 Metern gehalten werden.
- Gruppenbildung ist tabu: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage in unserem Land „inakzeptabel“.
- Der Aufenthalt im Freien ist weiter erlaubt, und zwar zu folgenden Zwecken: Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Termine und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten.
- Alle Gastronomiebetriebe werden geschlossen, Ausnahmen sind Lieferdienste oder Abholbetriebe
- Die sogenannten Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden ebenfalls geschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich sein
- Alle geöffneten Betriebe – insbesondere solche mit Publikumsverkehr – müssen die geltenden Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umsetzen.
Die Maßnahmen sollen für mindestens 14 Tage gelten, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Ihre Wirksamkeit werde fortlaufend überprüft. Bei Bedarf sollen die Beschränkungen weiter angepasst werden.
Umsetzen müssen die Länder die neuen Maßnahmen – sie haben auch weiterhin das Recht dazu, eigene Regeln zu erlassen. Davon macht beispielsweise Bayern Gebrauch: Dort darf in der Regel weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft, wer zu einem Hausstand gehört – also etwa Familien aus einer Wohnung. Ansonsten darf man im Freistaat nur alleine hinaus – es sei denn, wenn etwa Betreuer mit Menschen mit Behinderung oder Senioren einen Spaziergang machen. Dann ist auch ein Gang zu dritt erlaubt.
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verbieten zum Beispiel jegliche touristische Reisen, etwa auch solche mit dem Wohnmobil. In Schleswig-Holstein müssen auch Zweitwohnungsbesitzer ihre Immobilien verlassen und in ihr Heimat-Bundesland zurückkehren, Tagesausflügler werden ebenso zurückgeschickt.
Im Detail können Sie die für Ihr Bundesland gültigen Regeln auf den Onlinepräsenzen Ihrer Landesregierung nachlesen:
Baden-Württemberg
Bayern
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Berlin
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Brandenburg
Bremen
Mehr: Allgemeinverfügungen
Hamburg
Hessen
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Mecklenburg-Vorpommern
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Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen
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Rheinland-Pfalz
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Saarland
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Sachsen
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Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
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Thüringen
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Trotz einiger Unterschiede in den Regelwerken ist das Ziel überall gleich: die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zu verlangsamen. Der Appell von Kanzlerin Merkel: „Bitte ziehen Sie alle mit. Tun Sie jetzt das, was richtig ist für unser Land. Zeigen Sie Vernunft und Herz. Unzählige Mitbürger arbeiten im Gesundheitssystem oder halten unsere tägliche Versorgung aufrecht. Wir sollten ihnen dafür immer danken. Vor allem aber schulden wir ihnen, dass wir dem Virus so wenig Möglichkeit geben, sich auszubreiten, wie wir irgend können.“
Verstöße gegen die Verordnungen der Länder oder das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz können mit Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafen geahndet werden.
Weitere Quellen: Bundesregierung, Nachrichtenagentur DPA